Kooperative Entwicklungsplanung.
Bereits im Jahr 2000 startete die Stadt Zürich zusammen mit den Grundeigentümern die kooperative Entwicklungsplanung Manegg. Das gemeinsame Ziel: die qualitative und nachhaltige Umstrukturierung dieses ehemaligen Industriegebiets.
Unter Mitwirkung von drei Planungsteams wurde zuerst die Bandbreite der Entwicklungsmöglichkeiten ausgelotet. Daraufhin erfolgte die prinzipielle Definition der Aspekte Nutzung, Bebauung, Freiraum und Verkehr. Damit waren die inhaltlichen Grundlagen für die planungsrechtliche Umsetzung geschaffen.
Die planungsrechtlichen Instrumente.
Ursprünglich handelte es sich bei der Manegg um eine „Industriezone mit Zulassung von Handels- und Dienstleistungsnutzungen“ (IHD). Mit dem Start der Entwicklungsplanung wurde sie in eine Planungszone umgewandelt. Diese Massnahme erlaubte es, die Entwicklungsziele für die Manegg ohne baulichen Realisierungsdruck zu erarbeiten.
Das Resultat dieser intensiven Planungsphase: 2006 wurde die Manegg der fünfgeschossigen Zentrumszone (Z5) mit Gestaltungsplanpflicht zugeteilt. Aufgrund der grossen Gebietsfläche sowie unterschiedlicher Entwicklungsabsichten der Grundeigentümer entschied man sich, das entsprechende Gestaltungsplanverfahren in zwei Stufen durchzuführen.
Stufe 1: privater Gestaltungsplan.
Die erste Stufe wurde in Form eines übergeordneten privaten Gestaltungsplans (inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung) erarbeitet. Dieser regelt die wichtigsten Eckwerte zu Bebauung, Nutzung, Freiraum und Verkehr für das gesamte Areal. Der private Gestaltungsplan trat im Januar 2011 in Kraft und gewährleistet für sämtliche künftige Entwicklungsschritte eine sehr hohe Planungs- und Rechtssicherheit.





